BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG FÜR ZERTIFIKATSINHABER AUFMERKSAM DURCH ("VEREINBARUNG "), BEVOR SIE EIN SYMANTEC-ZERTIFIKAT MITHILFE VON SYMANTECS ONLINE CERTIFICATE STATUS PROTOCOL ("OCSP") VALIDIEREN, AUF EINE DATENBANK VON SYMANTEC ODER AN SYMANTEC ANGESCHLOSSENE DATENBANKEN MIT ZERTIFIKATSWIDERRUFEN ZUGREIFEN ODER SICH AUF ZERTIFIKATSSPEZIFISCHE INFORMATIONEN VON SYMANTEC VERLASSEN (ZUSAMMENGEFASST ALS "SYMANTEC-INFORMATIONEN"). SOLLTEN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, SENDEN SIE KEINE ANFRAGE, LADEN SIE KEINE SYMANTEC-INFORMATIONEN HERUNTER, GREIFEN SIE NICHT DARAUF ZU UND ERACHTEN SIE DIESE INFORMATIONEN NICHT ALS GÜLTIG. MIT IHRER ZUSTIMMUNG ZU DIESEN BEDINGUNGEN SIND SIE BERECHTIGT, SYMANTEC-INFORMATIONEN WIE NACHFOLGEND BESCHRIEBEN ZU NUTZEN.
IN DIESER VEREINBARUNG BEDEUTET "UNTERNEHMEN" FOLGENDES: A) SYMANTEC CORPORATION, WENN SICH IHR STANDORT IN AMERIKA, THAILAND ODER JAPAN BEFINDET; B) SYMANTEC LTD., WENN SICH IHR STANDORT IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN, AFRIKA ODER ASIEN-PAZIFIK (MIT AUSNAHME VON THAILAND, JAPAN ODER AUSTRALIEN) BEFINDET; UND C) VERISIGN AUSTRALIA PTY LTD., WENN SICH IHR STANDORT IN AUSTRALIEN BEFINDET. SYMANTEC BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, DEN IN DIESER VEREINBARUNG GENANNTEN SYMANTEC-RECHTSTRÄGER DURCH EINE MITTEILUNG AN SIE WIE IN DIESER VEREINBARUNG BESCHRIEBEN ZU ÄNDERN.
1. Laufzeit der Vereinbarung. Diese Vereinbarung tritt in Kraft, wenn Sie eine Anfrage über die Suche nach einem Symantec-Zertifikat übermitteln oder sich wie vorstehend beschrieben auf Symantec-Informationen verlassen. Diese Vereinbarung gilt so lange, wie Sie Symantec-Informationen nutzen und/oder sich darauf verlassen.
2. Begriffsbestimmungen.
Ein "Zertifikat" oder "digitales Zertifikat" ist eine Nachricht, die zumindest einen Namen angibt oder die ausstellende Zertifizierungsstelle (CA) nennt, den Abonnenten bezeichnet, den öffentlichen Schlüssel des Abonnenten enthält, die Laufzeit des Zertifikats angibt, die Seriennummer eines Zertifikats sowie die digitale Signatur der ausstellenden CA enthält.
Ein "Zertifikatsantragsteller" ist eine Person oder Organisation, die die Ausstellung eines Zertifikats durch eine Zertifizierungsstelle (CA) anfordert.
Eine "Zertifizierungsstelle" oder "CA" ist eine Stelle mit der Befugnis, Zertifikate auszustellen, auszusetzen oder zu widerrufen. m Rahmen dieser Vereinbarung gilt Symantec als die CA.
Die "Erklärung zum Zertifizierungsverfahren" oder "CPS" ist ein Dokument in seiner jeweils gültigen Form, das eine Erklärung über das von einer CA angewandte Verfahren bei der Ausstellung von Zertifikaten enthält. Die CPS von Symantec wird im Repository auf der Website von Symantec veröffentlicht.
"Nicht verifizierte Abonnentendaten" sind von einem Zertifikatsantragsteller angegebene Informationen, die in ein Zertifikat aufgenommen werden, das von keiner CA oder RA bestätigt worden ist und für das die zuständige CA und RA über die Erklärung hinaus, dass die Informationen durch den Antragsteller übermittelt wurden, keine Gewähr übernehmen.
"Registrierungsstelle" oder "RA" ist eine von einer Zertifizierungsstelle zugelassene Stelle, die Antragsteller bei der Beantragung, Genehmigung, Ablehnung und dem Widerruf von Zertifikaten unterstützt.
"Zertifikatsinhaber" ist eine Person oder Organisation, die im Vertrauen auf ein Zertifikat handelt.
"Repository" bezeichnet die Sammlung von Dokumenten, die sich unter dem Link für das Repository befinden, auf das von der Website, über die das Zertifikat ausgestellt wurde, zugegriffen werden kann.
Als "Abonnent" gelten Personen, Organisationen oder juristische Personen, die Inhaber der Rechte an dem Gerät sind, das dem ausgestellten Zertifikat zugrunde liegt, und die in der Lage und berechtigt sind, den privaten Schlüssel zu benutzen, der dem im Zertifikat genannten öffentlichen Schlüssel entspricht.
"Symantec Trust Network" oder "STN" ist die auf Zertifikaten beruhende Public Key Infrastructure, die den Symantec Trust Network Zertifikateregelungen unterliegt und die den weltweiten Einsatz und die weltweite Verwendung von Zertifikaten durch Symantec und mit ihr verbundener Unternehmen sowie durch ihre Kunden, Abonnenten und Zertifikatsinhaber ermöglicht.
3. Fundierte Entscheidung. Sie bestätigen und stimmen zu, dass: i) Sie über ausreichend Informationen verfügen, um eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, inwieweit Sie sich auf die in einem Zertifikat enthaltenen Informationen verlassen möchten; ii) für Ihre Verwendung von oder Ihr Vertrauen auf Symantec-Informationen diese Vereinbarung gilt und Sie die rechtlichen Konsequenzen tragen, falls Sie die hier festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllen. ES IST AUSSCHLIESSLICH IHRE ENTSCHEIDUNG, OB SIE SICH AUF DIE IN EINEM ZERTIFIKAT ENTHALTENEN INFORMATIONEN VERLASSEN ODER NICHT.
4. Zertifikate. Das Unternehmen bietet drei verschiedene Zertifikat-Serviceklassen an, wobei für jede der Klassen spezifische Funktionalitäts- und Sicherheitsmerkmale gelten, die bestimmten Vertrauensstufen innerhalb des VTN entsprechen:
(i) Zertifikate der Klasse 1 Zertifikate der Klasse 1 bieten die geringste Sicherheitsstufe und sollten nicht für Authentifizierungszwecke oder als Nachweis der Verbindlichkeit verwendet werden. Diese Zertifikate werden auf Personen ausgestellt, und das Authentifizierungsverfahren beruht auf der Zusicherung, dass der angegebene Name des Abonnenten innerhalb der Domäne einer spezifischen CA eindeutig ist, und dass eine bestimmte E-Mail-Adresse mit einem öffentlichen Schlüssel verbunden ist. Diese Zertifikate sind kein Identitätsnachweis eines Abonnenten. Zertifikate der Klasse 1 sind geeignet für digitale Signaturen, Verschlüsselungszwecke sowie die Zugriffskontrolle für nichtkommerzielle Transaktionen oder Transaktionen von geringem Wert, bei denen ein Identitätsnachweis nicht erforderlich ist.
(ii) Zertifikate der Klasse 2 Zertifikate der Klasse 2 bieten im Vergleich zu den beiden übrigen Klassen eine mittlere Sicherheitsstufe. Die Authentifizierung der Klasse 2 beinhaltet die Überprüfung der vom Zertifikatsantragsteller angegebenen Information mithilfe von Identitätsnachweisen. Zertifikate der Klasse 2 können für digitale Signaturen, Verschlüsselung sowie Zugriffskontrolle sowie als Identitätsnachweis bei Transaktionen von mittlerem Wert verwendet werden. Unter bestimmten Umständen können Zertifikate der Klasse 2 an Organisationen vergeben werden (anstatt an eine Person innerhalb dieser Organisation). Solche Zertifikate können nur im Rahmen der Bedingungen der Symantec CPS für die Authentifizierung sowie zur Signatur von Anträgen der Organisation verwendet werden.
(iii) Zertifikate der Klasse 3 Zertifikate der Klasse 3 bieten die höchste Sicherheitsstufe innerhalb des VTN. Zertifikate der Klasse 3 werden an Personen und Organisationen für digitale Signaturen, Verschlüsselung sowie Zugriffskontrolle vergeben und dienen als Identitätsnachweis bei Transaktionen von hohem Wert. Personenbezogene Zertifikate der Klasse 3 bieten Sicherheit bezüglich der Identität des Abonnenten aufgrund der persönlichen (physischen) Anwesenheit des Abonnenten zur Bestätigung ihrer oder seiner Identität bei Vorlage mindestens eines amtlich ausgestellten Ausweises und eines weiteren Identitätsnachweises. Auf Organisationen ausgestellte Zertifikate der Klasse 3 werden zu Authentifizierungszwecken für Geräte ausgestellt, um die Integrität von Nachrichten, Software und Inhalten zu gewährleisten sowie zum Schutz vertraulicher Informationen durch Verschlüsselung. Auf Organisationen ausgestellte Zertifikate der Klasse 3 bieten Sicherheit hinsichtlich der Identität des Abonnenten, da sie auf der Bestätigung basieren, dass der Abonnent (die Organisation) tatsächlich existiert, dass die Organisation den Zertifikatsantrag beantragt hat und dass der für den Abonnenten handelnde Zertifikatsantragsteller hierzu befugt war. Außerdem bieten Zertifikate der Klasse 3 die Sicherheit dafür, dass der Abonnent zur Nutzung des im Zertifikatsantrag genannten Domänennamens befugt ist.
5. Ihre Pflichten. Als Zertifikatsinhaber sind Sie verpflichtet, zu überprüfen, inwiefern Ihr Vertrauen in Symantec-Informationen gerechtfertigt ist, indem Sie: i) prüfen, ob die Verwendung eines Zertifikats unter den vorliegenden Umständen für den gewünschten Zweck geeignet ist; ii) die geeignete Software und/oder Hardware für die Überprüfung digitaler Signaturen oder anderer von Ihnen gewünschten Verschlüsselungsvorgänge einsetzen, als Grundlage für einen vertrauensvollen Gebrauch eines Zertifikats bei solchen Vorgängen; und iii) sowohl den Status eines Zertifikats überprüfen, auf das Sie sich verlassen möchten, als auch die Gültigkeit sämtlicher aufeinander aufbauender Zertifikate.
6. Nutzungsbeschränkungen. HINWEIS: ES BESTEHT DIE MÖGLICHKEIT DES DIEBSTAHLS ODER EINER ANDEREN FORM DER ENTWENDUNG EINES PRIVATEN SCHLÜSSELS, DER DEM IN EINEM ZERTIFIKAT ENTHALTENEN ÖFFENTLICHEN SCHLÜSSEL ENTSPRICHT. DIES KANN BEMERKT WERDEN ODER NICHT. EIN GESTOHLENER ODER ANDERWEITIG ENTWENDETER SCHLÜSSEL KANN ZUR FÄLSCHUNG EINER DIGITALEN SIGNATUR EINGESETZT WERDEN. Des Weiteren wurden Symantec Zertifikate weder entwickelt noch legitimiert noch verfolgen sie den Zweck, um als Kontrollinstrument unter unsicheren Bedingungen oder bei Anforderungen eingesetzt zu werden, die eine absolut störungssichere Funktion erfordern, wie zum Beispiel der Betrieb von Atomkraftwerken, die Flugzeugnavigation oder die Kommunikation oder Kontrolle im Luftverkehr oder Waffenkontrollsysteme, bei denen ein Ausfall oder eine Störung unmittelbar zum Tod führen könnte und/oder Personenschäden und/oder schwere Umweltschäden auslösen könnte. Zertifikate der Klasse 1 dürfen nicht als Identitätsnachweis oder als weiteres Medium des Identitätsnachweises oder einer Befugnis verwendet werden. Das Unternehmen sowie seine CAs und RAs sind nicht für die Überprüfung einer angemessenen Verwendung eines Zertifikats verantwortlich.
7. Beeinträchtigung der Sicherheit des VTN. Es ist Ihnen untersagt, die technische Implementierung des VTN zu überprüfen, darauf einzuwirken oder sie zurückzuentwickeln oder die Sicherheit des VTN auf andere Weise absichtlich zu beeinträchtigen (es sei denn, dies ist Ihnen nach geltendem Recht gestattet), außer es liegt eine schriftliche Erlaubnis von Symantec vor.
8. Zusicherungen des Unternehmens. Das Unternehmen gewährleistet Zertifikatsinhabern, die sich in angemessener Weise auf ein Zertifikat verlassen, dass: i) alle Informationen des Zertifikats - mit Ausnahme ungeprüfter Abonnentendaten - am Tage der Zertifikatsausstellung richtig sind; ii) Zertifikate, die in das Repository aufgenommen werden, auf die Person, Organisation oder das Gerät ausgestellt wurden, die/das im Rahmen des Zertifikats als Abonnent gilt; und iii) die Ausstellung des Zertifikats im Wesentlichen mit der Symantec CPS übereinstimmt.
9. Garantieausschluss. MIT AUSNAHME DER IN ABSCHNITT8 ENTHALTENEN, AUSDRÜCKLICHEN, EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNGEN SCHLIESST SYMANTEC ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN UND GESETZLICHEN GARANTIEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN BEZÜGLICH DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER ERFÜLLUNG VON ANFORDERUNGEN DES KUNDEN, DER NICHTVERLEZTUNG VON RECHTEN DRITTER UND ALLER GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DER LAUFENDEN GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER DEM HANDELSGEBRAUCH ERGEBEN. IN DEM UMFANG, IN DEM EINE RECHTSORDNUNG BESTIMMTE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN NICHT ERLAUBT, TREFFEN DIE VORGENANNTEN AUSSCHLÜSSE AUF SIE WOMÖGLICH NICHT ZU.
10. Schadloshaltung. Sie stimmen zu und verpflichten sich, Symantec sowie nicht mit Symantec verbundene CAs und RAs, deren Geschäftsleitung, Aktionäre, leitenden Angestellten, Vertreter, Mitarbeiter, Nachfolger und Abtretungsempfänger in Bezug auf sämtliche Forderungen Dritter, Prozesse und Verfahren, Urteile, Schäden und Kosten (einschließlich Anwaltshonorare und -kosten in angemessener Höhe) schadlos zu halten bzw. zu entschädigen, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: i) Ihr Versäumnis, Ihre Verpflichtungen als Zertifikatsinhaber gemäß der vorliegenden Vereinbarung zu erfüllen; ii) Ihr nach den Umständen nicht gerechtfertigtes Vertrauen in ein Zertifikat; iii) Ihr Versäumnis, den Status eines solchen Zertifikats dahingehend zu überprüfen, ob das Zertifikat abgelaufen ist oder widerrufen wurde. Symantec wird Sie unverzüglich von jeder Forderung in Kenntnis setzen, und Sie sind in vollem Umfang für die entsprechende Abwehr solcher Forderungen (einschließlich einer außergerichtlichen Einigung) verantwortlich, vorausgesetzt: i) Sie stimmen sich mit Symantec hinsichtlich solcher Rechtsstreitigkeiten bzw. deren außergerichtlichen Einigung ab und halten Symantec auf dem Laufenden; ii) Sie sind jedoch nicht befugt, einen Vergleich zu schließen, es sei denn, Symantecs schriftliche Zustimmung (die nicht ohne vernünftigen Grund verweigert werden darf) liegt vor, falls dieser Vergleich in Zusammenhang mit einem Strafverfahren oder einer derart begründeten Forderung steht oder Teil davon ist oder Bestimmungen, ein Zugeständnis oder die Anerkennung der Haftung oder eines Verschuldens seitens Symantecs beinhaltet (unabhängig davon, ob aus Vertragsrecht, unerlaubter Handlung oder anderweitig) oder eine bestimmte Leistung oder Sachleistungen seitens Symantecs erforderlich macht; iii) Außerdem ist Symantec berechtigt, an der Abwehr solcher Forderungen mit einem Rechtsbeistand eigener Wahl und auf eigene Kosten mitzuwirken. Die Bestimmungen des vorliegenden Abschnitts 10 sind nach Beendigung dieser Vereinbarung weiterhin gültig.
11. Haftungsbeschränkung.
11.1 DIESER ABSCHNITT ERSTRECKT SICH AUF DIE VERTRAGLICHE HAFTUNG (EINSCHLIESSLICH DES VERSTOSSES GEGEN PFLICHTEN AUS GARANTIEN), AUF UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT UND/ODER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG) UND AUF ALLE SONSTIGEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN ODER SONSTIGEN FORDERUNGEN.
11.2 KOMMT ES IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ZU FORDERUNGEN, KLAGEN, GERICHTS-, SCHIEDS- ODER SONSTIGEN VERFAHREN, SCHLIESST SYMANTEC DIE HAFTUNG IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN RAHMEN AUS FÜR: I) ENTGANGENE GEWINNE, GESCHÄFTE, VERTRÄGE, EINNAHMEN ODER ERWARTETE, JEDOCH NICHT ERZIELTE RABATTE UND SONSTIGE PREISVORTEILE ODER (II) SÄMTLICHE INDIREKTEN ODER FOLGEVERLUSTE.
11.3 DIE GESAMTHAFTUNG VON SYMANTEC FÜR SÄMTLICHE EINEM ZERTIFIKATSINHABER ENTSTANDENE SCHÄDEN (GILT NICHT FÜR INHABER VON ZERTIFIKATEN MIT ERWEITERTER VALIDIERUNG) WIRD ANHAND DER ZERTIFIKATSKLASSE BESTIMMT, AUF DIE VERTRAUT WURDE, UND IST INSGESAMT AUF DIE NACHFOLGEND FESTGELEGTE SUMME BEGRENZT.
| Klasse | Haftungsgrenze |
| Klasse 1 | Einhundert US-Dollar (USD 100.00) (oder der entsprechende Betrag in lokaler Währung) |
| Klasse 2 | Fünftausend US-Dollar (USD 5.000,00) (oder der entsprechende Betrag in lokaler Währung) |
| Klasse 3 | Einhunderttausend US-Dollar (US$ 100.000) (oder der entsprechende Betrag in lokaler Währung) |
DIE IN UNTERABSCHNITT 11.3 AUFGEFÜHRTE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG BLEIBT UNABHÄNGIG VON DER ANZAHL DER DIGITALEN UNTERSCHRIFTEN, TRANSAKTIONEN ODER FORDERUNGEN AUFGRUND EINES SOLCHEN ZERTIFIKATS UNVERÄNDERT.
11.4 DIESER UNTERABSCHNITT 11.4 BEZIEHT SICH AUSSCHLIESSLICH AUF SYMANTEC SSL-ZERTIFIKATE MIT ERWEITERTER VALIDIERUNG: SOLLTE DAS UNTERNEHMEN DAS ZERTIFIKAT MIT ERWEITERTER VALIDIERUNG AUSSTELLEN, OHNE DIE RICHTLINIEN BEZÜGLICH ERWEITERTER VALIDIERUNG IN VOLLEM UMFANG BEACHTET ZU HABEN, SO IST DIE HAFTUNG DES UNTERNEHMENS IM FALL RECHTLICH ANERKANNTER UND NACHGEWIESENER ANSPRÜCHE AUF USD 2.000 PRO ZERTIFIKATSINHABER UND ZERTIFIKAT BEGRENZT.
11.5 UNGEACHTET DER VORHERIGEN AUSFÜHRUNGEN SCHLIESST KEINE DER IN DIESEM ABSCHNITT 11 ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN SYMANTECS HAFTUNG FÜR FOLGENDES AUS: FAHRLÄSSIG DURCH SYMANTEC VERURSACHTE PERSONENSCHÄDEN ODER TODESFÄLLE ODER JEDE ANDERE HAFTUNG, DIE KRAFT GELTENDER GESETZE NICHT AUSSCHLIESSBAR IST (EINSCHLIESSLICH ZWINGENDER GESETZLICHER BESTIMMUNGEN DER JEWEILS GELTENDEN RECHTSORDNUNG). IN DEM UMFANG, IN DEM EINE RECHTSORDNUNG BESTIMMTE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN NICHT ERLAUBT, TREFFEN DIE VORGENANNTEN AUSSCHLÜSSE AUF SIE WOMÖGLICH NICHT ZU.
12. Höhere Gewalt. Keine der Parteien gilt im Rahmen dieser Vereinbarung als in Verzug befindlich und kann die jeweils andere Partei entsprechend nicht haftbar machen für eine Einstellung, Unterbrechung oder Verzögerungen in der Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Bezug auf diese Vereinbarung (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) aufgrund von Erdbeben, Hochwasser, Feuer, Sturm, Naturkatastrophen, höherer Gewalt, Krieg, Terrorismus, bewaffneten Auseinandersetzungen, Streiks, Aussperrungen, Boykott oder ähnlichen Ereignissen, die von der betreffenden Partei nicht zu vertreten sind, vorausgesetzt, die diese Regelung anwendende Partei i) informiert die andere Partei unverzüglich entsprechend und ii) ergreift alle Maßnahmen, die üblicherweise erforderlich sind, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu mindern; weiterhin gilt, dass beide Parteien diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen können, wenn ein Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig (30) Tage anhält.
13. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung durch ein zuständiges Gericht in irgendeiner Hinsicht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.
14. Anwendbares Recht. Anwendbares Recht für diese Vereinbarung und sämtliche Rechtstreitigkeiten, die sich aus den vereinbarungsgemäß erbrachten Leistungen und Services ergeben, ist folgendes Recht, ungeachtet von möglichen Gesetzeskonflikten: a) kalifornisches Recht, wenn Ihr Firmensitz in Nord- oder Südamerika liegt oder b) britisches Recht, wenn Ihr Firmensitz in Europa, dem Mittleren Osten oder Afrika liegt; oder c) das Recht von Singapur, wenn Ihr Firmensitz in Asien-Pazifik, einschließlich Japan, liegt. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) findet keine Anwendung.
15. Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Soweit rechtlich zulässig sind Sie vor Anrufung eines Gerichts oder Einlegung eines anderen Rechtsbehelfs zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich dieser Vereinbarung verpflichtet, Symantec sowie alle sonstigen, an den Streitigkeiten beteiligten Parteien davon in Kenntnis zu setzen und eine Einigung anzustreben. Sowohl Sie als auch der Lizenzgeber sind in höchstem Maße verpflichtet, solche Streitigkeiten einvernehmlich durch Verhandlungen beizulegen. Wenn die Streitigkeit nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach der ersten Mitteilung beigelegt werden kann, so kann eine Partei weiter nach dem jeweils anwendbaren Recht verfahren, wie hier vertraglich vereinbart.
16. Nicht-Übertragbarkeit. Die Rechte aus dieser Vereinbarung sind nicht abtretbar oder übertragbar, außer es liegt eine anderweitige Vereinbarung vor. Jeder Versuch Ihrer Gläubiger, Ansprüche an Ihren vertraglichen Rechten geltend zu machen, sei es durch Pfändung, Beschlagnahme, Drittschuldnerverfahren oder in anderer Weise, kann zur Aufhebung dieser Vereinbarung durch das Unternehmen führen.
17. Mitteilungen. Alle Mitteilungen, Nachfragen oder Anfragen an Symantec im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind in schriftlicher Form an die auf der Website, von der aus Sie Ihr Zertifikat erworben haben, genannte Kontaktadresse zu richten, mit einer Kopie an: General Counsel – Legal Department, Symantec Corporation, 350 Ellis Street, Mountain View, California, USA 94043. Mit vorangegangenen Hinweisen auf Telefonnummern ist folgende Telefonnummer gemeint: +1-650-527-8000.
18. Vollständigkeit der Vereinbarung . Diese zwischen Ihnen und Symantec geschlossene Vereinbarung regelt alle verhandelten Transaktionen und ersetzt sämtliche diesbezüglichen vorhergehenden oder gleichzeitig erfolgten mündlichen oder schriftlichen Absichtserklärungen, Absprachen, Vereinbarungen oder Mitteilungen.
Symantec-Vereinbarung für Zertifikatsinhaber Version 5.0 (April 2012)





