BITTE LESEN SIE DIESER VERTRAG FüR AKZEPTIERENDE DRITTE („VERTRAG“), BEVOR SIE EIN VERISIGN-ZERTIFIKAT MIT HILFE VON VERISIGNS ONLINE CERTIFICATE STATUS PROTOCOL (“OCPS“)-SERVICE VALIDIEREN, AUF EINE DATENBANK VON VERISIGN ODER MIT VERISIGN VERBUNDENER UNTERNEHMEN, DIE ZERTIFIKATSWIDERRUFE ENTHÄLT, ZUGREIFEN ODER DIESE NUTZEN ODER SICH AUF ZERTIFIKATSSPEZIFISCHE INFORMATIONEN DER VERISIGN (INSGESAMT „VERISIGN-INFORMATIONEN“) VERLASSEN. SOLLTEN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES NICHT ZUSTIMMEN, üBERMITTELN SIE KEINE ANFRAGE UND DOWNLOADEN ODER GREIFEN SIE AUF KEINE VERISIGN-INFORMATIONEN ZU UND VERLASSEN SIE SICH NICHT DARAUF. MIT IHRER ZUSTIMMUNG ZU DIESEN BEDINGUNGEN SIND SIE BERECHTIGT, VERISIGN-INFORMATIONEN IN DER NACHFOLGEND BESCHRIEBENEN ART UND WEISE ZU NUTZEN.
1. Vertragsdauer.
Dieser Vertrag tritt in Kraft, wenn Sie eine Anfrage bezüglich der Suche nach einem VeriSign-Zertifikat übermitteln oder sich wie vorstehend beschrieben auf VeriSign-Informationen verlassen. Der Vertrag dauert so lange fort, wie Sie diese VeriSign-Informationen nutzen oder sich darauf verlassen.
2. Definitionen
Ein "Zertifikat" oder "digitales Zertifikat" ist eine Nachricht, die zumindest einen Namen angibt oder die ausstellende Zertifizierungsstelle (" CA" ) nennt, den Abonnenten bezeichnet, den öffentlichen Schlüssel des Abonnenten enthält, die Gültigkeitsdauer des Zertifikats angibt, die Seriennummer eines Zertifikats sowie die digitale Signatur der ausstellenden CA enthält.
Ein "Zertifikatsantragsteller" ist eine Person oder Organisation, die die Ausstellung eines Zertifikats durch eine Zertifizierungsstelle (CA) verlangt.
Eine "Zertifizierungsstelle" oder "CA" ist eine Stelle mit der Befugnis, Zertifikate auszustellen, auszusetzen oder zu widerrufen. Im Rahmen dieses Vertrages gilt VeriSign als die CA.
Die "Erklärung zum Zertifizierungsverfahren" oder "CPS" ist ein Dokument in seiner jeweils gültigen Form, das eine Erklärung über das von einer CA angewandte Verfahren bei der Ausstellung von Zertifikaten. Die CPS von VeriSign ist unter http://www.verisign.com/repository/cps veröffentlicht.
"Nicht verifizierte Abonnentendaten" sind von einem Zertifikatsantragsteller angegebene Informationen, die in ein Zertifikat aufgenommen werden, das von keiner CA oder RA bestätigt worden ist und für welches die zuständige CA und RA über die Erklärung hinaus, dass die Informationen vom Antragsteller angegeben wurden, keine Gewähr übernehmen.
„Registrierungsstelle“ oder „RA“ ist eine von einer Zertifizierungsstelle zugelassene Stelle, die Antragsteller bei der Beantragung bzw. dem Widerruf von Zertifikaten unterstützt.
Eine "Relying Party" ist eine Person oder Organisation, die im Vertrauen auf ein Zertifikat handelt.
Ein "Repositry" ist eine Sammlung von Dokumenten, die sich hinter dem Link für das Reporsitory befindet, auf welches von der Website aus zugegriffen werden kann, über die das Zertifikat ausgestellt wurde.
Als „Abonnent“ gilt eine Person, Organisation oder Stelle, die Gegenstand eines Zertifikats ist, welches auf sie ausgestellt wurde, und in der Lage und berechtigt ist, den geheimen Schlüssel zu benutzen, der dem im Zertifikat genannten öffentlichen Schlüssel entspricht.
„VeriSign Trust Network“ oder „VTN“ ist die auf Zertifikaten beruhende Public Key Infrastructure, welche den VeriSign Trust Network Zertifikateregelungen unterliegt und die den weltweiten Einsatz und die weltweite Verwendung von Zertifikaten durch Verisign und mit ihr verbundener Unternehmen sowie durch ihre Kunden, Abonnenten und Relying Parties ermöglicht.
3. Informierte Entscheidung
Sie bestätigen und stimmen zu, dass (i) Sie über ausreichende Informationen verfügen, um eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, inwieweit Sie sich auf die in einem Zertifikat enthaltene Information verlassen wollen; (ii) Ihre Verwendung oder Ihr Verlass auf Informationen von VeriSign diesem Vertrag unterliegt und Sie die rechtlichenKonsequenzen tragen, falls Sie den hierin festgelegten Verpflichtungen nicht nachkommen. SIE ALLEIN SIND VERANTWORTLICH FüR IHRE ENTSCHEIDUNG, OB SIE SICH AUF DIE IN EINEM ZERTIFIKAT ENTHALENEN INFORMATIONEN VERLASSEN ODER NICHT.
4. Zertifikate
VeriSign bietet drei verschiedene Zertifikat-Serviceklassen an, wobei für jede der Klassen spezifische Funktionalitäts- und Sicherheitsmerkmale gelten, die bestimmten Vertrauensstufen innerhalb des VTN entsprechen:
(i) Zertifikatklasse 1: Zertifikate der Klasse 1 bieten die geringste Sicherungsstufe und sollten nicht für Authentifizierungszwecke oder als Beweis der Unleugbarkeit verwendet werden. Diese Zertifikate werden auf Personen ausgestellt und das Authentifizierungsverfahren beruht auf der Versicherung, dass der angegebene Name des Abonnenten innerhalb der Domain einer bestimmten CA einmalig ist, und dass eine bestimmte Emailadresse mit einem öffentlichen Schlüssel verbunden ist. Diese Zertifikate sind kein Beweis der Identität des Abonnenten. Zertifikate der Klasse 1 sind geeignet für digitale Signaturen, Verschlüsselungszwecke sowie die Zugriffskontrolle für nichtkommerzielle Transaktionen oder Transaktionen von geringem Wert, bei denen ein Identitätsbeweis nicht erforderlich ist.
(ii) Zertifikatklasse 2: Zertifikate der Klasse 2 bieten eine mittlere Sicherungsstufe im Vergleich zu den beiden übrigen Klassen. Die Authentifizierung der Klasse 2 beinhaltet die Verifizierung der vom Antragsteller angegebenen Information mit Hilfe von Identitätsbeweisquellen. Zertifikate der Klasse 2 können für digitale Signaturen, Verschlüsselung sowie Zugriffskontrolle verwendet werden sowie als Identitätsbeweis in Transaktionen von mittlerem Wert. Unter bestimmten Umständen können Zertifikate der Klasse 2 an Organisationen vergeben werden (statt an eine Person innerhalb dieser Organisation). Derartige Zertifikate können nur im Rahmen der Bedingungen der VeriSign CPS für die Authentifizierung sowie zur Signatur von Anträgen der Organisation verwendet werden.
(iii) Zertifikatsklasse 3: Zertifikate der Klasse 3 bieten die höchste Sicherungsstufe innerhalb des VTN. Diese Zertifikate werden auf Personen und Organisationen zur Verwendung für digitale Signaturen, Verschlüsselung sowie Zugriffskontrolle ausgestellt und dienen bei hochwertigen Transaktionen als Identitätsbeweis. Personenbezogene Zertifikate der Klasse 3 bieten Sicherheit bezüglich der Identität des Abonnenten aufgrund der persönlichen (physischen) Gegenwart des Abonnenten zur Bestätigung ihrer oder seiner Identität unter Verwendung von mindestens einer allgemein anerkannten Form eines amtlich ausgestellten Ausweises und eines weiteren Identitätsnachweises. Auf Organisationen ausgestellte Zertifikate der Klasse 3 können für Geräte zur Authentifizierung, Sicherung der Integrität von Software und Inhalten sowie der Geheimhaltung durch Verschlüsselung ausgegeben werden. Auf Organisationen ausgestellte Zertifikate der Klasse 3 bieten Sicherheit hinsichtlich der Identität des Abonnenten auf Grundlage einer Bestätigung, dass die abonnierende Organisation tatsächlich existiert, dass die Organisation den Zertifikatsantrag angefordert hat, und dass die Person, die den Zertifikatsantrag im Auftrag des Abonnenten gestellt hat, entsprechend bevollmächtigt war. Weiterhin bieten organisationsbezogene Zertifikate der Klasse 3 die Sicherheit, dass der Abonnent berechtigt ist, den Domainnamen zu benutzen, der im Zertifikatsantrag angegeben wurde.
5. Ihre Verpflichtungen
Als Relying Party sind Sie verpflichtet, sich der Plausibilität Ihres Verlasses auf Informationen von VeriSign zu vergewissern, indem Sie (i) prüfen, ob die Verwendung eines Zertifikats für einen gegebenen Zweck unter den Umständen angemessen ist; (ii) die geeignete Software bzw. Hardware für die von Ihnen gewünschte Verifizierung digitaler Signaturen oder andere Verschlüsselungsvorgänge als Voraussetzung für das Vertrauen auf ein Zertifikat im Zusammenhang mit derartigen Vorgängen verwenden; und (iii) sowohl den Status eines Zertifikates überprüfen, auf das Sie sich verlassen wollen als auch die Gültigkeit sämtlicher Zertifikate in der Kette.
6. Eingeschränkte Verwendung
SIE WERDEN AUF DIE MÖGLICHKEIT HINGEWIESEN, DASS EIN PRIVATER SCHLüSSEL, DER DEM IN EINEM ZERTIFIKAT ENTHALTENEN ÖFFENTLICHEN SCHLüSSEL ENTSPRICHT, GESTOHLEN ODER ANDERWEITIG BEEINTRÄCHTIGT SEIN KÖNNTE, WAS ENTDECKT ODER NICHT ENTDECKT SEIN MAG, SOWIE AUF DIE MÖGLICHE VERWENDUNG EINES GESTOHLENEN ODER BEEINTRÄCHTIGTEN SCHLüSSELS ZUR FÄLSCHUNG EINER DIGITALEN SIGNATUR. Weiterhin sind VeriSign Zertifikate weder so ausgelegt, beabsichtigt noch legitimiert, um als Kontrollinstrument unter gefährlichen Bedingungen oder zur Verwendung unter Gegebenheiten, die eine absolut störungssichere Funktion erfordern, wie zum Beispiel der Betrieb von nuklearen Anlagen, in der Flugzeugnavigation oder der Kommunikation oder Kontrolle im Luftverkehr, oder in Waffenkontrollsystemen eingesetzt zu werden, wo ein Versagen den unmittelbaren Tod oder Personenschäden oder schwere Umweltschäden zur Folge haben könnte. Zertifikate der Klasse 1 dürfen nicht zum Nachweis der Identität oder als Beweis der Anerkennung von Identität oder Befugnis verwendet werden. VeriSign, ihre CAs und RAs sind nicht für die Prüfung der Angemessenheit einer Verwendung eines Zertifikats verantwortlich.
7. Beeinträchtigung der Sicherheit des VTN
Es ist Ihnen untersagt, die technische Implementierung des VTN zu überprüfen, darauf einzuwirken oder zurück zu entwickeln, oder die Sicherheit des VTN auf andere Weise absichtlich zu beeinträchtigen (es sei denn, dieses kann ihnen nach dem geltenden Recht nicht untersagt werden), ausgenommen VeriSign hat ihre schriftliche Zustimmung dazu erteilt.
8. Gewährleistungen der VeriSign
VeriSign gewährleistet Relying Parties, die sich in angemessener Weise auf ein Zertifikat verlassen, dass (i) alle in dem Zertifikat angegebenen Informationen – mit Ausnahme nicht verifizierter Abonnentendaten – am Tage der Zertifikatsausgabe richtig sind; (ii) Zeritifkate, die in das Repository eingestellt werden, auf die Person, Organisation oder das Gerät ausgestellt wurden, die im Zertifikat als Abonnent genannt ist; und (iii) die Ausstellung des Zertifikats im Wesentlichen mit der VeriSign CPS übereinstimmt.
9. Haftungsausschluss
MIT AUSNAHME DER AUSDRüCKLICH BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNGSVERPFLICHTUNG GEMÄSS ABSCHNITT 8 üBERNIMMT VERISIGN KEINERLEI HAFTUNG ODER BEDINGUNGEN, GLEICHGüLTIG OB AUSDRüCKLICH, IMPLIZIERT ODER GESETZLICH, EINSCHLIESSLICH DER HAFTUNG FüR ORDNUNGSGEMÄSSE QUALITÄT, VERKÄUFLICHKEIT, EIGNUNG FüR BESTIMMTE ZWECKE, ERFüLLUNG DER KUNDENANFORDERUNGEN, VERTRAGSTREUE SOWIE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DER LEISTUNG, HANDLUNGSWEISE ODER HANDELSUSANCEN ERGEBEN. SOWEIT DER AUSSCHLUSS BESTIMMTER DARSTELLUNGEN, BEDINGUNGEN ODER GARANTIEN RECHTLICH UNZULÄSSIG SIND, KÖNNTEN EINIGE DER VORSTEHENDEN AUSSCHLüSSE FüR SIE NICHT GELTEN.
10. Freistellung
Sie erklären sich damit einverstanden, VeriSign sowie alle VeriSign-fremden CAs oder RAs und ihre Geschäftsführer, Anteilseigner, leitenden Angestellten, Beauftragten, Mitarbeiter, Nachfolger und Zessionäre von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Rechtsstreitigkeiten, Gerichtsverfahren, Verurteilungen, Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, die sich daraus ergeben könnten, dass Sie (i) Ihren Pflichten einer Relying Party gemäß diesem Vertrag nicht nachkommen, (ii) sich auf ein Zertifikat verlassen, was unter den gegebenen Umständen nicht angemessen war, oder (iii) versäumen, den Status eines Zertifikats zu prüfen um festzustellen, ob das Zertifikat abgelaufen war oder widerrufen wurde. VeriSign wird Sie unverzüglich über derartige Ansprüche informieren, wobei Sie die volle Verantwortung für die Abwehr dieser Ansprüche tragen (einschließlich etwaiger Vergleichsvereinbarungen); jedoch unter der Voraussetzung, dass Sie (a) VeriSign im Zusammenhang mit dem Verlauf solcher Rechtsstreitigkeiten oder Vergleichsvereinbarungen auf dem Laufenden halten und sich mit VeriSign darüber abstimmen; (b) nicht berechtigt sind, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VeriSign (die nicht grundlos verweigert werden darf) keine Vergleichsvereinbarung dieser Ansprüche herbeiführen, wenn die Regelung sich aus kriminellen Handlungen, Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren ergibt oder ein Teil davon ist, oder eine Erklärung, Anerkenntnis bzw. ein Eingeständnis von Schuld oder Fehlverhalten seitens VeriSign (gleichgültig ob aufgrund vertraglicher Verpflichtung, unerlaubter Handlung oder anderweitig) enthält, oder eine bestimmte Leistung oder nichtmaterielle Maßnahme seitens VeriSign beinhaltet; und (c) VeriSign ist berechtigt, sich an der Abwehr von Ansprüchen mit einem Rechtsbeistand ihrer Wahl auf ihre Kosten zu beteiligen. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 10 bleiben auch nach einer Beendigung dieses Vertrages in Kraft.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 DIESER ABSCHNITT 11 BETRIFFT DIE VERTRAGSHAFTUNG (EINSCHLIESSLICH VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNG), HAFTUNG AUFGRUND UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT UND/ODER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG) SOWIE ALLE ANDEREN RECHTLICHEN ODER GLEICHARTIGEN ANSPRüCHE.
11.2 SOLLTEN SIE ANSPRüCHE, KLAGEN, RECHTSSTREITIGKEITEN, SCHIEDSGERICHTS- ODER ANDERE VERFAHREN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG IN RECHTLICH ZULÄSSIGEM RAHMEN ANSTRENGEN, üBERNIMMT VERISIGN KEINERLEI HAFTUNG FüR (i) ENTGANGENE GEWINNE, UMSÄTZE, VERTRÄGE, ERLÖSE ODER ERWARTETE ERSPARNISSE ODER (ii) INDIREKTE ODER FOLGEVERLUSTE.
11.3 VERISIGNS GESAMTHAFTUNG FüR SÄMTLICHE SCHÄDEN AUF SEITEN ALLER RELYING PARTIES HINSICHTLICH EINES BESTIMMTEN ZERTIFIKATS (AUSGENOMMEN ZERTIFIKATE MIT ERWEITERTER VALIDIERUNG) WIRD ANHAND DER KLASSE DES ZERTIFIKATS BESTIMMT, AUF DAS VERTRAUT WURDE, UND IST INSGESAMT AUF DIE NACHSTEHEND FESTGELEGTE SUMME BEGRENZT.
| Klasse | Haftungsgrenze |
| Klasse 1 | Einhunderttausend US-Dollar (US$ 100.000) (oder der entsprechende Betrag in lokaler Währung) |
| Klasse 2 | Fünftausend US-Dollar (US$ 5.000) (oder der entsprechende Betrag in lokaler Währung) |
| Klasse 3 | Einhunderttausend US-Dollar (US$ 100.000) (oder der entsprechende Betrag in lokaler Währung) |
DIE IN DIESEM ABSCHNITT 11.3 FESTGELEGTE HAFTUNGSGRENZE GILT OHNE ANSEHEN DER ANZAHL DIGITALER SIGNATUREN, TRANSAKTIONEN ODER ANSPRüCHE IN VERBINDUNG MIT DEM FRAGLICHEN ZERTIFIKAT.
11.4 DIESER ABSCHNITT 11.4 BEZIEHT SICH ALLEIN AUF VERSIGIN SSL ZERTIFIKATE MIT ERWEITERTER VALIDIERUNG: SOLLTE VERISIGN DAS ZERTIFIKAT MIT ERWEITERER VALIDIERUNG AUSSTELLEN, OHNE DIE RICHTLINIEN BEZüGLICH ERWEITERTER VALIDIERUNG IN VOLLEM UMFANG BEACHTET ZU HABEN, SO IST VERSIGINS HAFTUNG IM FALLE RECHTLICH ANERKANNTER UND SUBSTANTIIERTER ANSPRüCHE AUF US$ 2.000 PRO RELYING PARTY PRO ZERITIFKAT BEGRENZT.
11.5 UNBESCHADET DER VORSTEHENDEN BESTIMMUNGEN UNTERLIEGT VERISIGNS HAFTUNG IM RAHMEN DIESES ABSCHNITTS 11.5 KEINERLEI BEGRENZUNG BEI PERSONENSCHÄDEN ODER IM TODESFALL, DER AUF FAHRLÄSSIGKEIT SEITENS VERISIGNS ZURüCKZUFüHREN IST ODER VERSIGINS ANDERWEITIGES VERSCHULDEN, DAS NACH ANWENDBAREM RECHT (EINSCHLIESSLICH ZWINGENDER RECHTSVORSCHRIFTEN ALLER GELTENDEN RECHTSSYSTEME) NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN. SOFERN DER AUSSCHLUSS BESTIMMTER HAFTUNGSFÄLLE RECHTLICH NICHT MÖGLICH IST, KÖNNTEN EINIGE DER VORSTEHENDEN AUSSCHLUSSREGELN AUF SIE NICHT ZUTREFFEN:
12. Höhere Gewalt
Keine der Parteien gilt im Rahmen dieses Vertrages als in Verzug und kann die jeweils andere Partei nicht haftbar machen für eine Einstellung, Unterbrechung oder Verzögerungen in der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) aufgrund von Erdbeben, Hochwasser, Feuer, Sturm, Naturkatastrophen, höhere Gewalt, Kriegshandlungen, Terrorismus, bewaffneten Auseinandersetzungen, Streiks, Ausschließlungen, Boykott oder ähnlichen Ereignissen, welche die betreffende Partei billigerweise nicht zu verantworten hat, solange die sich auf diese Regelung stützende Partei (i) die andere Partei unverzüglich entsprechend informiert und (ii) alle Maßnahmen ergreift, die vernünftigerweise erforderlich sind, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu mildern; weiterhin vorausgesetzt, ein Ereignis höherer Gewalt dauert insgesamt länger als dreißig (30) Tage an, können beide Parteien diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages durch ein zuständiges Gericht im Rahmen des geltenden Rechts als ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar erklärt werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.
14. Geltendes Recht
Die Parteien stimmen überein, dass dieser Vertrag und alle Rechtsstreitigkeiten, die sich daraus oder in Verbindung damit ergeben, dem Recht des Commonwealth of Virginia, U.S.A. unter Ausschluss des entsprechenden Kollisionsrechts unterfallen und entsprechend zu interpretieren und durchzusetzen sind.
15. Beilegung von Streitigkeiten
Soweit rechtlich zulässig, sind Sie vor Anrufung eines Gerichts oder einer anderen Stelle zur Streitbeilegung zur Beilegung von Streitigkeiten hinsichtlich eines Vertragsaspekts verpflichtet, VeriSign sowie alle anderen an den Streitigkeiten beteiligten Parteien mit dem Ziel zu informieren, die Streitigkeiten beizulegen. Sollten es nicht möglich sein, die Streitigkeit innerhalb von sechzig (60) Tagen nach der ersten Mitteilung auszuräumen, so kann eine Partei wie folgt vorgehen:
(i) Falls jede der beteiligten Parteien in Kanada oder den U.S.A. ansässig ist oder als Organisation ihren Sitz in Kanada oder den U.S.A. hat oder dort Geschäfte betreibt, sind für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, der United States District Court for the Eastern District of Virginia oder die bundesstaatlichen Gerichten von Fairfax County, Virginia, U.S.A. zuständig. Die Parteien stimmen zu, dass ausschließlich diese Gerichte für eine bestimmte Person zuständig sind und unterwerfen sich dieser ausschließlichen Zuständigkeit eines solchen Gerichts. Weiterhin verzichten die Parteien auf das Recht auf eine Geschworenenverhandlung im Hinblick auf eine Klage, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag angestrengt wird.
(ii) Falls eine oder mehr der betroffenen Parteien nicht in Kanada oder den U.S.A. ansässig ist oder als Organisation ihren Sitz in Kanada oder den U.S.A. hat oder dort keine Geschäfte betreibt, werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, abschließend nach den Rules of Conciliation and Arbitration of the International Chamber of Commerce – ICC), die erforderlichenfalls der hier festgelegten Bestimmung angepasst werden, durch einen oder mehrere Schiedsrichter entschieden. Der Ort der Schiedsverhandlung ist Genf/Schweiz und das Verfahren ist in englischer Sprache zu führen. In Fällen, in denen nur ein Schiedsrichter befasst ist, wird dieser eine Schiedsrichter durch gegenseitige Vereinbarung der Parteien ernannt. Sollten die Parteien sich innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nicht auf einen Schiedsrichter einigen können, so ernennt die ICC einen Schiedsrichter mit Fachkompetenz in Computer-Software, Datensicherheit und Verschlüsselung oder, andernfalls, Qualifikationen auf dem Gebiet, wie zum Beispiel einen Rechtsanwalt, ein Mitglied einer Akademie oder einen Richter mit Erfahrung in der Rechtsprechung unter Common Law.
Keine der Bestimmungen dieses Vertrages ist so auszulegen, dass eine der Parteien daran gehindert ist, je nach Erfordernis ein Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz (oder andere einstweilige Rechtsmittel) vor einem für die Parteien und den Streitgegenstand zuständigen Gericht zu beantragen, um ihren Namen, urheberrechtlich geschützte Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how oder anderweitige gewerbliche Schutzrechte zu schützen.
16. übertragung
Falls nicht anderweitig vereinbart, sind Ihre Rechte aus diesem Vertrag weder abtretbar noch übertragbar. Versuche seitens Ihrer Gläubiger, sich Anteil an Ihren vertraglichen Rechten zu verschaffen, sei es durch dinglichen Arrest, Beschlagnahme, Pfändung oder anderweitig, führen nach Wahl von VeriSign zur Unwirksamkeit dieses Vertrages.
17. Mitteilungen
Alle Mitteilungen, Verlangen oder Anfragen an VeriSign im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind schriftlich zu richten an: General Counsel, VeriSign, Inc., 487 East Middlefield Road, Mountain View, California, U.S.A. 94043.
18. Einheitlicher Vertrag
Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung und sämtliche Absprachen zwischen VeriSign und Ihnen im Zusammenhang mit den beabsichtigten Transaktionen dar und ersetzt alle vorherigen oder derzeitigen mündlichen oder schriftlichen Erklärungen, Absprachen, Vereinbarungen oder diesbezügliche Mitteilungen.
VeriSign Vertrag für Akzeptierende Dritte, Version 3.0

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